Hier können Sie sich unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß
§ 48b Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes downloaden:
Freistellungsbesch._bis_08-2025.pdf
Seit Januar 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn Pflicht. Viele Firmen setzten eine Bestätigung über Einhaltung voraus.
Daher stellen wir unsere Erklärung hiermit öffentlich zum downloaden bereit:
Damit Sie Ihr Pfeilschild selbst gestalten können, haben Sie hier die Möglichkeit sich die Pfeilformen downzuloaden.
Wegweiser_750x200mm_linksweisend.pdf
Wegweiser_750x200mm_rechtsweisend.pdf
Wegweiser_1000x250mm_linksweisend.pdf
Wegweiser_1000x250mm_rechtsweisend.pdf